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VG Bayreuth, 01.04.2021 - B 1 S 21.259 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayFwG Art. 8 Abs. 4; Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; BayVwVfG Nr. 5
Widerruf der gemeindlichen Bestätigung des Feuerwehrkommandanten, Sonstige Ungeeignetheit aus wichtigen Gründen, Ermessen, Ermessensfehler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 01.04.2021 - B 1 S 21.259
- VGH Bayern, 23.08.2021 - 4 CS 21.1227
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 13.09.2018 - 4 ZB 17.1387
Entlassung aus der Freiwilligen Feuerwehr
Auszug aus VG Bayreuth, 01.04.2021 - B 1 S 21.259
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 13. September 2018 - 4 ZB 17.1387 (BeckRS 2018, 23401 Rn. 10-13) zum Ausschluss eines "einfachen" Feuerwehrdienstleistenden entschieden, dass es sich bei dem Kriterium der Eignung um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff handelt.Aus Verhältnismäßigkeitsgründen dürfen andere Maßnahmen nicht erfolgversprechend sein oder müssen sich bereits als erfolglos erwiesen haben (BayVGH, B.v. 13.9.2018 - 4 ZB 17.1387 - BeckRS 2018, 23401 Rn. 13).
- VGH Bayern, 09.05.2011 - 4 ZB 11.726
Ausschluss vom aktiven Feuerwehrdienst; fehlende Eignung
Auszug aus VG Bayreuth, 01.04.2021 - B 1 S 21.259
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht in seinem Beschluss vom 9. Mai 2011 - 4 ZB 11.726 (…BeckRS 2011, 32930 Rn. 10) insbesondere als ungeeignet an, wer seine Kameraden in massiver Weise vor Dritten der Begehung von Straftaten bezichtigt, ohne dass hierfür greifbare Belege vorliegen, da er das im Feuerwehrdienst zwingend erforderliche gegenseitige Vertrauensverhältnis so nachhaltig zerstöre, dass der Schluss auf seine fehlende Eignung zwingend ist. - VG München, 22.08.2016 - M 7 SE 16.2739
Sofortige Entbindung vom freiwilligen Feuerwehrdienst wegen Strafen
Auszug aus VG Bayreuth, 01.04.2021 - B 1 S 21.259
Nach der Entscheidung des VG München vom 22. August 2016 - M 7 SE 16.2739 (BeckRS 2016, 51332) ist unzuverlässig unter anderem derjenige, dessen Verhalten zu ernsthaften Zweifeln an der Rechtstreue Anlass gibt.
- VG Würzburg, 23.05.2017 - W 1 K 16.527
Entlassung aus der Freiwilligen Feuerwehr
Auszug aus VG Bayreuth, 01.04.2021 - B 1 S 21.259
Beispiele für gröbliche Dienstpflichtverletzungen sind nach dem Urteil des VG Würzburg vom 23. Mai 2017 - 1 K 16/527 (BeckRS 2017, 115152 Rn. 17-21) und § 10 Abs. 2 der Mustersatzung (Muster für die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren, Anlage 1 zur VollzBekBayFwG vom 28.5.2013, AllMBl. S. 217): Unehrenhaftes Verhalten im Dienst, grobes Vergehen gegen Kameraden im Dienst, Unterschlagung von Geldern der Feuerwehr, fortgesetzte Nachlässigkeit oder Nichtbefolgen dienstlicher Anweisungen, Trunkenheit im Dienst, Aufhetzen zum Nichtbeachten von Anordnungen, dienstwidrige Benutzung oder mutwillige Beschädigung von Dienstkleidung, Geräten und sonstigen Ausrüstungsgegenständen der Feuerwehr. - VG Karlsruhe, 26.06.2006 - 6 K 2361/05
Ausschluss eines ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen; Anhörung
Auszug aus VG Bayreuth, 01.04.2021 - B 1 S 21.259
Dabei ist zusätzlich zu den "einfachen" Feuerwehrdienstleitenden die Vorbildfunktion des Feuerwehrkommandanten in den Blick zu nehmen (VG Karlsruhe, U.v. 26.6.2006 - 6 K 2361/05 - BeckRS 2006, 24311 Rn. 22). - VG München, 13.08.2014 - M 7 K 12.5982
Auszug aus VG Bayreuth, 01.04.2021 - B 1 S 21.259
Die Pflichten zur Befolgung der Weisung der Vorgesetzten, insbesondere des Kommandanten und des Einsatzleiters sind insbesondere verletzt, wenn der Betroffene Entscheidungen der Abteilungsführung nicht akzeptiert, sich in derben Ausdrücken über sie äußert oder sie vor Dritten als inkompetent hingestellt (VG München, U.v. 13.8.2014 - M 7 K 12.5982 - BeckRS 2016, 40480). - VG München, 11.12.2012 - M 7 S 12.5999
Auszug aus VG Bayreuth, 01.04.2021 - B 1 S 21.259
Denn hierdurch kann die uneingeschränkte Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr beeinträchtigt werden, indem Abwanderungswünsche geweckt und der für die Arbeit erforderliche Zusammenhalt untergraben wird (VG München, B.v. 11.12.2012 - M 7 S 12.5999 - BeckRS 2012, 212802 Rn. 17).